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   VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645, 14 ZB 10.2647, 14 ZB 10.2646   

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https://dejure.org/2011,66284
VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645, 14 ZB 10.2647, 14 ZB 10.2646 (https://dejure.org/2011,66284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645, 14 ZB 10.2647, 14 ZB 10.2646 (https://dejure.org/2011,66284)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 14 ZB 10.2645, 14 ZB 10.2647, 14 ZB 10.2646 (https://dejure.org/2011,66284)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Die von der bestimmungsgemäßen (insbesondere aus der Natur der Sache bzw. durch Nr. 3 der Nebenbestimmungen folgenden zeitlich beschränkten) Nutzung einer solchen Anlage ausgehenden Immissionen sind jedoch sozialadäquat und daher von den Anwohnern grundsätzlich - so auch hier - hinzunehmen (vgl. z.B. Rojahn, ZfBR 2010, 752/755; BVerwG vom 12.12.1991 NJW 1992, 1779; siehe auch BVerwG vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Die von der bestimmungsgemäßen (insbesondere aus der Natur der Sache bzw. durch Nr. 3 der Nebenbestimmungen folgenden zeitlich beschränkten) Nutzung einer solchen Anlage ausgehenden Immissionen sind jedoch sozialadäquat und daher von den Anwohnern grundsätzlich - so auch hier - hinzunehmen (vgl. z.B. Rojahn, ZfBR 2010, 752/755; BVerwG vom 12.12.1991 NJW 1992, 1779; siehe auch BVerwG vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884).
  • BFH, 07.08.2001 - I B 16/01

    Sachentscheidung im Klageverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Ob diese Verfahrensweise rechtlich zulässig ist (siehe BFH vom 21.12.2004 Az. XI B 176/03), was angesichts der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung von Prozessurteil einerseits und Sachurteil andererseits (siehe hierzu etwa BFH vom 7.8.2001 BFHE 196, 12) durchaus Bedenken unterliegt (vgl. etwa Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 10 vor § 40 m.w.N.), bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung, denn die Kläger haben diese Verfahrensweise nicht gerügt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • BFH, 21.12.2004 - XI B 176/03

    Klageabweisung als unbegründet ohne Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Ob diese Verfahrensweise rechtlich zulässig ist (siehe BFH vom 21.12.2004 Az. XI B 176/03), was angesichts der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung von Prozessurteil einerseits und Sachurteil andererseits (siehe hierzu etwa BFH vom 7.8.2001 BFHE 196, 12) durchaus Bedenken unterliegt (vgl. etwa Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 10 vor § 40 m.w.N.), bedarf vorliegend aber keiner Entscheidung, denn die Kläger haben diese Verfahrensweise nicht gerügt (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Beide Umstände hat der Senat bei seiner Zulassungsentscheidung zu beachten mit der Folge, dass eine Zulassung der Berufung dann nicht in Betracht kommt, wenn jedenfalls kein Zulassungsgrund hinsichtlich der Klageabweisung als unbegründet gegeben ist (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 14 ZB 10.771; BayVGH vom 26.4.2001 Az. 22 ZB 01.863).
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 14 ZB 10.771

    Es bleibt offen, welche Anforderungen an die Organisation des Betriebs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2645
    Beide Umstände hat der Senat bei seiner Zulassungsentscheidung zu beachten mit der Folge, dass eine Zulassung der Berufung dann nicht in Betracht kommt, wenn jedenfalls kein Zulassungsgrund hinsichtlich der Klageabweisung als unbegründet gegeben ist (vgl. BayVGH vom 23.11.2010 Az. 14 ZB 10.771; BayVGH vom 26.4.2001 Az. 22 ZB 01.863).
  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 9 K 12.01753

    Baurecht

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 9. Juni 2011 (BayVGH - 14 ZB 10.2645, 10.2646 und 10.2647 - juris) ab.

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem zu der Schulsportanlage der Beklagten ergangenen Beschluss vom 9. Juni 2011 (14 ZB 10.2645) darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Regelung in dem städtebaulichen Vertrag die Schulsportanlage auch den (Grund-)Schülern der Mittagsbetreuung und des Kinderhortes zur Verfügung stehe (BayVGH a.a.O., S. 5).

    Hinzu kommt, dass für Hort und schulische Mittagsbetreuung auch die mit Bescheid vom 26. Januar 2009 genehmigte Schulsportanlage zur Verfügung steht (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 14 ZB 10.2645, 10.2646 und 10.2647 - juris sowie VG Ansbach, U.v. 15.9.2010 - AN 3 K 09.299, 09.300 und 09.301 - juris).

    Nachdem zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass ein beantragtes Vorhaben - wie im vorliegenden Fall - an dem vom Bauherrn gewählten Standort Nachbarrechte der Klägerin nicht verletzt, kann dieser die Baugenehmigung nicht durch den Hinweis auf seines Erachtens besser geeignete Alternativstandorte zu Fall bringen (BVerwG, B.v. 26.6.1997 - 4 B 97/97 - juris; BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 14 ZB 10.2645, 14 ZB 10.2647, 14 ZB 10.2646 - Rn. 13).

  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 14 ZB 12.2033

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der

    Hinsichtlich des Beseitigungsverlangens in Bezug auf die (behauptete) Aufschüttung auf dem Grundstück des Beigeladenen ist zunächst darauf hin zu weisen, dass das Verwaltungsgericht die Frage, ob die Klage insoweit zulässig ist, wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung von Prozessurteil einerseits und Sachurteil andererseits nicht hätte offen lassen dürfen (BVerwG, B.v. 2.11.2011 - 3 B 54.11 - NVwZ-RR 2012, 86; BayVGH, B.v. 25.3.2013 - 11 ZB 12.2712 - juris Rn. 15, 27; B.v. 7.3.2013 - 3 ZB 09.1436 - juris Rn. 2 ff. ; B.v. 9.6.2011 - 14 ZB 10.2645 u.a. - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BGH, U.v. 16.1.2008 - XII ZR 216/05 - NJW 2008, 1227).

    Das führt hier aber schon deswegen nicht zur Zulassung der Berufung, weil die Kläger diesen Fehler in der Zulassungsbegründung nicht gerügt haben (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2011 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

    Die Klägerin legt nicht dar, dass die Spielgeräte hier nicht dem Stand der Technik entsprechen würden und übersieht, dass zwischen einem öffentlichen Bolzplatz und einer Freiflächennutzung im Rahmen betreuter Angebote wesentliche Unterschiede bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 14 ZB 10.2645 - juris Rn. 9, 11).
  • VG Bremen, 17.05.2023 - 1 K 22/17

    Beschwerde gegen Basketballanlage, Urteil vom 17.05.2023 - Basketball;

    Zum Schulsport zählt daher beispielsweise nicht, wenn Schüler*innen in den Unterrichtspausen oder in Freistunden auf dem Schulhof oder einer Sportanlage Ball spielen, ohne dass die Schulleitung oder die Lehrerschaft dabei eingebunden ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.6.2011 - 14 ZB 10.2645 -, Rn. 9, juris; Landmann/Rohmer, Band IV, Reidt/Schiller, § 5 18. BImschV, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 14 ZB 10.2646

    Keine ernstlichen ZweifelZu den Folgen einer Klageabweisung einerseits als

    Die Verfahren mit den Aktenzeichen 14 ZB 10.2645, 14 ZB 10.2646 und 14 ZB 10.2647 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
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